Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung gehören geschützt und sind zu fördern - dafür steht die UN-Konvention für die Rechte für Menschen mit Behinderungen, die Italien 2005 unterzeichnet hat. Südtirol hat in Folge den Monitoringausschuss per Landesgesetz 2017 eingerichtet, deren Mitglieder vom Landtag für eine Legislaturperiode gewählt werden. Die Devise lautet Selbst-Vertretung - und das bedeutet auch Mit-Bestimmung. Angelika König hat Vertreterinnen und Vertreter des Monitoringausschusses getroffen.
aus Minet 08/2024 vom 20/11/24